EU-Taxonomie: Nachhaltige Wirtschaft und Berichterstattung

Die EU-Taxonomie Verordnung ist ein europäisches Regelwerk, das eine nachhaltige Wirtschaft fördert. Sie gibt einen Rahmen und Kriterien vor, um “grüne” oder “nachhaltige” Wirtschaftstätigkeiten einheitlich zu klassifizieren. Damit soll dazu beigetragen werden, dass Investitionen in Geschäftsaktivitäten getätigt werden, die den ökologischen Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden.

Seit dem 1. Januar 2022 müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU in ihrer nicht-finanziellen Erklärung Angaben zu den Taxonomie-KPIs machen. Mit der Einführung der CSRD wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen ab 2025 weiter vergrössert.

Die EU-Taxonomie Verordnung ist auch für Schweizer Unternehmen relevant, entweder weil sie unter die Offenlegungspflichten nach CSRD fallen, oder weil die Taxonomie-KPIs von Kapitalgebern angefragt werden.

Ziele der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie umfasst sechs Umweltziele:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
  • Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Die Taxonomie soll Greenwashing vermeiden und Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten schaffen. Sie hilft Investoren und Unternehmen, fundierte Entscheidungen über umweltfreundliche wirtschaftliche Aktivitäten zu treffen.

Was müssen Unternehmen für eine konforme EU-Taxonomie Offenlegung tun?

Unternehmen müssen Taxonomie-fähige Wirtschaftstätigkeiten identifizieren und anschliessend ihre Taxonomie-Konformität bewerten. Es werden mehr als 100 Tätigkeiten in der Taxonomie definiert, die aber immer noch nur einen kleinen Teil der Gesamtwirtschaft repräsentieren. Dann müssen für die Aktivitäten technische Kriterien für eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit überprüft werden:

  1. Die Wirtschaftstätigkeit liefert einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der sechs benannten Umweltzielen.
  2. Die Aktivität beeinträchtigt keines der anderen Umweltziele (Do No Significant Harm).
  3. Die Aktivität wird unter Einhaltung von sozialen Mindeststandards (Minimum Safeguards) ausgeübt.

In einem finalen Schritt müssen Unternehmen die relevanten Indikatoren berechnen und als Teil der nicht-finanziellen Berichterstattung veröffentlichen:

  • EU-Taxonomie fähiger und konformer Anteil des Umsatzes
  • EU-Taxonomie fähige und konforme Investitionsausgaben (CapEx)
  • EU-Taxonomie fähiger und konformer Betriebsaufwand (OpEx)

Unterstützung durch ecos

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung der EU-Taxonomie durch:

  • Einführung in die EU-Taxonomie und die technischen Bewertungskriterien
  • Klassifizierung Ihrer Aktivitäten gemäß den sechs Umweltzielen zur Bestimmung der Taxonomie-Fähigkeit
  • Bewertung der Taxonomie-Konformität anhand der technischen Bewertungskriterien (wesentlicher Beitrag zu einem der Umweltziele (Substantial Contribution), keine Beeinträchtigung der sonstigen Umweltziele (Do No Significant Harm) und Einhaltung sozialer Minimumstandards (Minimal Safeguards))
  • Unterstützung bei der Berechnung der Taxonomie-KPIs und Erstellung prüffester Dokumentationen
  • Unterstützung bei der Erstellung des Texts im Nachhaltigkeitsbericht und Abstimmung mit den Wirtschaftsprüfer:innen

Omnibus-Anpassungen und CSRD

Am 26. Februar 2025 stellte die Europäische Kommission das „Omnibus“-Paket vor, das unter anderem Vereinfachungen der EU-Taxonomie vorschlägt.

Wesentliche Änderungen in Bezug auf EU-Taxonomie umfassen:

  • Anwendungsbereich: Vollumfängliche Berichterstattung nur für Unternehmen mit > 1.000 MItarbeiter und Umsatz > 450 Mio. EUR
  • Zeitliche Verschiebung: Die nächste Welle von Unternehmen berichtet erst für das GJ27, analog zur CSRD
  • Freiwillige Berichterstattung: CSRD-pflichtige Unternehmen mit > 1.000 MA und < 450 Mio. EUR Nettoumsatz können freiwillig ihre Umsatz- und CapEx-KPI offenlegen (OpEx-KPI kann entfallen), und auch eine teilweise Konformität berichten
  • Wesentlichkeit: Wesentlichkeitsskonzept für Unternehmen, die < 10% Taxonomie-fähige Aktivitäten haben
  • Simplifizierung: Reduzierung der Templates für die EU Taxonomie Berichterstattung, sowie Vereinfachung der «Do no significant harm» Prüfung

Kontaktieren Sie uns, um die EU-Taxonomie KPIs für Ihr Unternehmen zu berechnen und offen zu legen.

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