Bei Sanierungen mit Abgeltungen des Bundes gilt es unter Einbezug der ln-situ-Verfahren diejenige Sanierungsvariante anzuwenden, die umweltverträglich und wirtschaftlich ist und dem Stand der Technik entspricht. Auch stehen zunehmend Sanierungen an, bei denen eine Dekontamination durch Aushub gar nicht machbar oder zielführend ist, beispielsweise wenn es um Schadstoffe in grosser Tiefe oder unter Gebäuden geht. Als Sanierungspflichtiger, Gutachter, Ingenieur oder Vollzugsbehörde lernen Sie anhand von rund einem Dutzend Vorträgen die bewährten ln-situ-Verfahren kennen. Sie profitieren von Erfahrungen und guter Praxis aus dem In- und Ausland und erhalten die entsprechend aktualisierte Vollzugshilfe vorgestellt.