CSRD: Neue EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was Schweizer Unternehmen wissen müssen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbessern soll. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwendungsbereich auf mehr Unternehmen, einschliesslich solcher aus der Schweiz, die in der EU tätig sind.

Wesentliche Punkte der CSRD:

  • Nachhaltigkeitserklärung: Unternehmen müssen Nachhaltigkeitskennzahlen verpflichtend und einheitlich im Lagebericht des Geschäftsberichts veröffentlichen. Dies fördert die Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichte.
  • Offenlegungspflichten: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Berichtsinhalte und fördern die Messbarkeit und Vergleichbarkeit durch Kennzahlen. Dies ermöglicht eine transparente Darstellung der Nachhaltigkeits-Performance von Unternehmen. Das Omnibus-Verfahren brachte inhaltlich wesentliche Vereinfachungen (Simplified ESRS), die noch von der EU-Kommission verabschiedet werden müssen (Stand 1.1.2026).

Berichtspflicht und Fristen:

Mit dem Entscheid im Omnibus-Verfahren von Ende 2025 wurde der Kreis der betroffenen Unternehmen verkleinert:

  • Die CSRD-Berichtspflicht gilt für Unternehmen aus der EU mit mehr als 1’000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Mio. EUR.
  • Unternehmen, die bereits NFRD-pflichtig waren, müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 nach CSRD berichten. Die weiteren grossen Unternehmen werden ab 2027 berichtspflichtig.
  • Unternehmen aus Drittstaaten: Auch für Nicht-EU-Unternehmen gelten die CSRD-Pflichten, wenn sie innerhalb der EU einen Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR erwirtschaften oder Tochtergesellschaften resp. Zweigniederlassungen in der EU haben, die über 200 Mio. EUR Umsatz erzielen. Diese Unternehmen müssen voraussichtlich ab dem 1. Januar 2029 über das Geschäftsjahr 2028 berichten.
  • Anwendungsbereich:  In Deutschland sind nach dem Omnibus-Verfahren noch etwa 5’000 berichtspflichtige Unternehmen betroffen. Auch Schweizer Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro erwirtschaften oder eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, sind betroffen. 

Unsere Dienstleistungen zur CSRD-Compliance:

Doppelte Materialitätsanalyse

Gemeinsam führen wir eine doppelte Materialitätsanalyse durch, welche sowohl die finanzielle Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen als auch die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt.

ESG Datenmanagement

Wir helfen Ihnen, ein passendes ESG-Datenmanagement aufzubauen. 

Gap-Analyse

Eine Gap-Analyse macht konkrete Berichtslücken sichtbar. 

Roadmap-Workshop

Wir helfen bei der Priorisierung des Handlungsbedarfs in Bezug auf EU Taxonomie Datenerhebung, Klimarisikoanalysen, Treibhausgasbilanzen oder Klimastrategien.
Wir unterstützen Sie beim Schliessen der Reporting-Lücken, machen die CSRD-Berichterstattung planbar und helfen, Massnahmen für wichtige Anspruchsgruppen anschaulich zu vermitteln.

CSRD-Readiness Check

Wir überprüfen die CSRD-Bereitschaft Ihrer Nachhaltigkeits­berichterstattung und identifizieren Verbesserungspotenziale.

Begleitung Berichterstattung

Wir stellen sicher, dass Ihre Berichterstattung den gesetzlichen Anforderungen der CSRD und EU-Taxonomie entspricht. Dabei arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen, um eine prüfungssichere Umsetzung zu gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns, um Ihr Unternehmen CSRD-konform aufzustellen.

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