CSRD: Neue EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was Schweizer Unternehmen wissen müssen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Anfang 2023 in Kraft getreten ist und die Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbessern soll. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwendungsbereich auf mehr Unternehmen, einschliesslich solcher aus der Schweiz, die in der EU tätig sind.
Wesentliche Punkte der CSRD:
- Nachhaltigkeitserklärung: Unternehmen müssen Nachhaltigkeitskennzahlen verpflichtend und einheitlich im Lagebericht des Geschäftsberichts veröffentlichen. Dies fördert die Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichte.
- Offenlegungspflichten: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Berichtsinhalte und fördern die Messbarkeit und Vergleichbarkeit durch Kennzahlen. Dies ermöglicht eine transparente Darstellung der Nachhaltigkeits-Performance von Unternehmen.
Berichtspflicht und Fristen:
- Grosse Unternehmen von öffentlichem Interesse: Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits der NFRD unterliegen, müssen ab dem 1. Januar 2025 über das Geschäftsjahr 2024 nach CSRD berichten.
- Andere grosse Unternehmen: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle anderen grossen Unternehmen, die nicht unter die NFRD fallen, über das Geschäftsjahr 2024 berichten.
Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Diese Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten. - Unternehmen aus Drittstaaten: Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die in der EU tätig sind und bestimmte Kriterien erfüllen, müssen ab dem 1. Januar 2028 über das Geschäftsjahr 2027 berichten.
- Anwendungsbereich: In Deutschland sind etwa 15.000 berichtspflichtigen Unternehmen betroffen. Auch Schweizer Unternehmen, die in einem EU-Land ein grosses Tochterunternehmen haben oder in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erwirtschaften und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, sind betroffen. Der Bundesrat schätzt, dass etwa 3.000 bis 14.000 Schweizer Unternehmen direkt oder indirekt von der CSRD betroffen sein werden.
Unsere Dienstleistungen zur CSRD-Compliance:
- Doppelte Materialitätsanalyse: Gemeinsam führen wir eine doppelte Materialitätsanalyse durch, welche sowohl die finanzielle Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen als auch die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt.
- ESG Datenmanagement: wir helfen Ihnen, ein passendes ESG-Datenmanagement aufzubauen.
- Gap-Analyse: Eine Gap-Analyse macht konkrete Berichtslücken sichtbar.
- Roadmap-Workshop: wir helfen bei der Priorisierung des Handlungsbedarfs in Bezug auf EU Taxonomie Datenerhebung, Klimarisikoanalysen, Treibhausgasbilanzen oder Klimastrategien. Wir unterstützen Sie beim Schliessen der Reporting-Lücken, machen die CSRD-Berichterstattung planbar und helfen, Massnahmen für wichtige Anspruchsgruppen anschaulich zu vermitteln.
- CSRD-Readiness Check: wir überprüfen die CSRD-Bereitschaft Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung und identifizieren Verbesserungspotenziale.
Begleitung Berichterstattung: Wir stellen sicher, dass Ihre Berichterstattung den gesetzlichen Anforderungen der CSRD und EU-Taxonomie entspricht. Dabei arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen, um eine prüfungssichere Umsetzung zu gewährleisten.
Omnibus-Anpassungen und CSRD
Am 26. Februar 2025 stellte die Europäische Kommission das „Omnibus“-Paket vor, das Vereinfachungen der Verordnungen im Zusammenhang mit der CSRD und der EU-Taxonomie vorschlägt. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand um 25 % und speziell für KMU um 35 % zu reduzieren. Diese Vorschläge müssen noch im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat diskutiert und genehmigt werden.
Zu den wichtigsten Vorschlägen des Omnibus-Pakets gehören:
- Verringerung des Anwendungsbereichs der CSRD: etwa 80 % der ursprünglich berichtspflichtigen Unternehmen ausgenommen.
- Erhöhung der Schwellenwerte für die CSRD-Betroffenheit bei europäischen Unternehmen: Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro sind berichtspflichtig.
- Für grosse nicht-europäische Unternehmen, zum Beispiel aus der Schweiz, ändert sich nur wenig: erstmalige Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 28 bleibt bestehen, aber der Umsatz Schwellenwert in Europa steigt auf 450 Mio €. Der Umsatz einer einzelnen EU Niederlassung muss ausserdem bei über 50 Mio € liegen.
- Verschiebung der Berichtspflicht um zwei Jahre: Die nächste Welle von Unternehmen berichtet erstmalig über das Geschäftsjahr 2027 im Jahr 2028
- Umfang der Berichterstattung: Reduzierung der Datenpunkte der ESRS, Priorisierung quantitativer Datenpunkte, mehr freiwillige Datenpunkte. Bisher keine Anpassungen beim Non-EU Standard vorgesehen.
Keine sektorspezifischen Berichtsstandards. - Prüfpflicht: Nur limited assurance, keine Ausweitung auf reasonable assurance.
- Neue Standards: Einführung freiwilliger Berichtsstandards für alle sonstigen, kleineren Unternehmen (VSME), die auf vereinfachten Anforderungen basieren und den administrativen Aufwand weiter reduzieren. Der Standard stellt ausserdem das Informationslimit dar, was in der Wertschöpfungskette abgefragt werden kann.
Unsere Dienstleistungen zur CSRD-Compliance:
Doppelte Materialitätsanalyse
Gemeinsam führen wir eine doppelte Materialitätsanalyse durch, welche sowohl die finanzielle Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen als auch die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt.
ESG Datenmanagement
Wir helfen Ihnen, ein passendes ESG-Datenmanagement aufzubauen.
Gap-Analyse
Eine Gap-Analyse macht konkrete Berichtslücken sichtbar.
Roadmap-Workshop
Wir helfen bei der Priorisierung des Handlungsbedarfs in Bezug auf EU Taxonomie Datenerhebung, Klimarisikoanalysen, Treibhausgasbilanzen oder Klimastrategien.
Wir unterstützen Sie beim Schliessen der Reporting-Lücken, machen die CSRD-Berichterstattung planbar und helfen, Massnahmen für wichtige Anspruchsgruppen anschaulich zu vermitteln.
CSRD-Readiness Check
Begleitung Berichterstattung
Wir stellen sicher, dass Ihre Berichterstattung den gesetzlichen Anforderungen der CSRD und EU-Taxonomie entspricht. Dabei arbeiten wir eng mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammen, um eine prüfungssichere Umsetzung zu gewährleisten.