Der neue SBTi Corporate Net-Zero-Standard V2.0: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Der finale Standard ist das Ergebnis eines mehrjährigen Entwicklungsprozesses mit zwei öffentlichen Konsultationsphasen und baut auf bewährten Elementen aus Version 1.0 auf.
In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über das neue strategische Narrativ der SBTi, die überarbeiteten Governance-Anforderungen sowie die neuen Zielsetzungsmethoden für Scope 1, 2 und 3.
Das neue Narrativ der SBTi: Best efforts, real barriers
Bisher war die SBTi als strenge Hüterin wissenschaftsbasierter Klimazielsetzungen bekannt. Obwohl die SBTi keine Sanktionen bei Zielverfehlungen durchsetzen kann, wirkte das Risiko einer öffentlichen Zielverfehlung für manche Unternehmen offenbar abschreckend und dürfte dazu beigetragen haben, dass ambitionierte Zielsetzungen mitunter ganz vermieden wurden. Denn oft war unklar, wie die von der SBTi geforderten Emissionsreduktionen technisch und wirtschaftlich erreicht werden können. Eine SBTi-Zielsetzung erforderte daher den Mut, sich zu Zielen zu verpflichten, deren vollständige Umsetzbarkeit noch nicht geklärt war.
Mit dem neuen Net-Zero-Standard passt die SBTi ihr Narrativ an die Realität von Unternehmen an. Emissionsreduktionen bleiben zwar zentral für 1,5-Grad-konforme Ziele, erfolgen aber nun auf Basis einer Best-Effort-Praxis. Das bedeutet konkret:
Unternehmen müssen nachweisen, dass sie alle Massnahmen in ihrem Einflussbereich ausgeschöpft haben – erst dann erkennt die SBTi eine Zielverfehlung an, sofern externe Faktoren wie fehlende Technologien oder regulatorische Hürden die Zielerreichung nachweislich verhindert haben.
Neue Anforderungen an Governance und Transparenz
Der neue Standard geht nun auch über die reine Zielsetzung hinaus und verpflichtet Category-A-Unternehmen erstmals, ihre Klimaziele in verbindliche Transitionspläne zu überführen und auf höchster Unternehmensebene zu verankern. Konkret müssen Unternehmen spätestens 15 Monate nach Validierung ihrer Ziele einen Transitionsplan veröffentlichen. Die SBTi orientiert sich dabei an etablierten Standards wie dem Framework der Transition Planning Taskforce (TPT).
Neben diesen Neuerungen bringt der Standard weitere konkrete Anforderungen mit sich, die Unternehmen ab 2027 erfüllen müssen:
- Auditierung der Basisjahrbilanz (die Emissionsbilanz des Referenzjahres, auf das sich alle Ziele beziehen) für Category-A-Unternehmen verpflichtend
- Identifikation von emissionsintensiven Aktivitäten (z. B. Stahl, Schifffahrt, Nutzungsphase verkaufter Produkte)
- Quantifizierung von FLAG-Emissionen (Emissionen aus Entwaldung, Landwirtschaft und Landnutzung) für alle Unternehmen
Neue Zielsetzungsmethoden ab 2027
Der Gestaltungsspielraum von SBTi-Zielen war unter der ersten Version des Net-Zero-Standards bislang eingeschränkt. Zwar konnten Unternehmen durch die Wahl der Target Boundary ihre Ziele individualisieren, doch waren sie in der Wahl der eigentlichen Methodik eingeschränkt. Die meisten Unternehmen setzten sich daher absolute Reduktionsziele – die jedoch je nach Unternehmenskontext nicht immer die beste Wahl sind. Der neue Standard 2.0 ergänzt bisherige Methoden gezielt um aktivitätsspezifische Ansätze: Unternehmen können künftig auch für einzelne Emissionsquellen oder Kategorien eigene Ziele definieren, statt sich auf ein übergreifendes Gesamtziel festlegen zu müssen. Absolute Reduktionsziele bleiben möglich, werden jedoch durch sinnvolle Alternativen ergänzt.
Wichtig: Alle Zielsetzungen – einschliesslich kurzfristiger Scope-3-Ziele – müssen dem 1,5-Grad-Ambitionsniveau entsprechen. Zudem müssen Scope 1, 2 und 3 künftig in getrennten Zielen erfasst werden; kombinierte Zielsetzungen sind nicht mehr zulässig.
Scope 1
Neben übergreifenden absoluten Reduktionszielen gibt es jetzt sogenannte Asset Transition Targets – anlagenspezifische Übergangsziele für besonders emissionsintensive Aktivitäten. Diese Methode arbeitet mit einem festgelegten Emissionsbudget und berücksichtigt die Realität, in der Emissionen grosser Industrieanlagen nicht kontinuierlich, sondern durch punktuelle Investitionen reduziert werden. Die Dekarbonisierung solcher Anlagen kann dabei nicht bis 2050 aufgeschoben werden: Aus dem Emissionsbudget ergibt sich vielmehr ein verbindlicher Stichtag, bis zu dem die Anlage dekarbonisiert sein muss. Wer diesen Weg wählt, muss zusätzlich zum kurzfristigen Ziel ein langfristiges Scope-1-Ziel sowie einen entsprechenden Transitionsplan vorlegen. Das langfristige Ambitionsniveau für Scope 1 liegt bei einer vollständigen Reduktion auf null bis spätestens 2050.
Scope 2
Für Scope-2-Ziele stehen Unternehmen künftig drei Optionen zur Verfügung: ein standortbezogenes absolutes Reduktionsziel, ein Low-Carbon-Electricity-Alignment-Target oder eine Kombination aus beidem. Beim standortbezogenen Ansatz fliesst der Bezug von Grünstrom nicht direkt ein – er kann jedoch als separates Low-Carbon-Electricity-Target erfasst und angerechnet werden. Beim langfristigen Ambitionsniveau differenziert die SBTi je nach Wirtschaftsraum: Industrieländer (Advanced Economies) müssen ihre Scope-2-Emissionen bis 2040 auf null reduzieren, Schwellen- und Entwicklungsländer (Emerging Markets and Developing Economies) bis 2045.
Scope 3
Unternehmen können sich weiterhin ein übergreifendes absolutes Reduktionsziel für Scope 3 setzen oder für jede relevante Emissionskategorie ein eigenes Ziel definieren. Letzteres ist näher an der praktischen Umsetzung: Unternehmen können so gezielt dort ansetzen, wo Reduktionsmassnahmen tatsächlich greifen.
Neu ist zudem:
- Die kurzfristige Zielabdeckung muss alle Scope-3-Kategorien umfassen, die mindestens 5 % der gesamten Scope-3-Emissionen ausmachen.
- Langfristig müssen 100 % der Scope-3-Emissionen erfasst und reduziert werden. Das neue Mindestambitionsniveau für absolute Reduktionsziele liegt bei –90,9 % bis 2050.
Marktinstrumente erstmals für Scope 1 und Scope 3 nutzbar
Die Nutzung von Marktinstrumenten zur Erreichung von Scope-2-Zielen ist längst etablierte Praxis. Dieses Prinzip weitet die SBTi nun erstmals auch auf Scope 1 und Scope 3 aus und legt dafür verbindliche Qualitätskriterien fest – in Abstimmung mit dem GHG Protocol, das parallel einen eigenen Standard für Marktinstrumente entwickelt und diesen für 2028 ankündigt.
Besonders relevant für Scope 1: Unternehmen können künftig Instrumente wie Grüngaszertifikate auf ihre Klimaziele anrechnen – allerdings nur dort, wo direkte Emissionsreduktionen nachweislich nicht umsetzbar sind. Für Scope 3 eröffnet die Neuregelung ähnliche Möglichkeiten: Unternehmen, die keinen direkten Zugang zu ihren Lieferanten haben oder für spezifische Aktivitäten keine physischen Reduktionsmassnahmen in der Lieferkette umsetzen können, dürfen Marktinstrumente einsetzen, um diese Emissionen zu adressieren. Marktinstrumente sind also kein Ersatz für eigene Reduktionsmassnahmen, sondern eine Ergänzung für Fälle, in denen diese an ihre Grenzen stossen.
Gut zu wissen: Die neuen Regelungen sollen bereits für Ziele unter dem aktuellen Standard V1.3.1 gelten.
Unser Fazit
Der neue Standard kombiniert etablierte Elemente aus dem bisherigen Standard mit den Erfahrungen aus einem Jahrzehnt SBTi-Ziele. Mehr Flexibilität in der Zielsetzung sorgt dafür, dass Unternehmen individuellere und passgenauere Ziele setzen können. Gleichzeitig nimmt die Komplexität des neuen Standards im Vergleich zu vorher deutlich zu. Es ist positiv zu bewerten, dass die SBTi Feedback aufnimmt und damit die Positionen von Wissenschaft und unternehmerischer Realität zusammenführt.
Direkt loslegen?
Wir begleiten Unternehmen bei der Einordnung der neuen Anforderungen und der Entwicklung SBTi-konformer Klimaziele – von der ersten Standortbestimmung bis zur Validierung. Sprechen Sie uns an.
Für Unternehmen, die tiefer einsteigen möchten: Unsere Schwestergesellschaft sustainable AG bietet ab August eine sechsteilige DeepDive Online-Trainingsreihe an, die die neuen Anforderungen des Standards fundiert aufarbeitet und gezielt bei der Anwendung unterstützt.
Lesen Sie auch: Die häufigsten Fragen zum neuen SBTi Net-Zero-Standard V2.0 – beantwortet